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Anfragen an AfS: Weiterentwicklung der RAK
- Date: Fri, 20 Sep 2002 11:01:05 +0200
- From: "Henze, Gudrun" <henzeg _at__ dbf.ddb.de>
- Subject: Anfragen an AfS: Weiterentwicklung der RAK
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einigen Mails an RAK-list und INETBIB sind Nachfragen zur
Weiterentwicklung der RAK gestellt worden, die die Arbeitsstelle fuer
Standardisierung gerne beantwortet.
Um es vorweg zu sagen: die Arbeit der vom Standardisierungsausschuss
eingesetzten Expertengruppen und die Arbeit der Arbeitsstelle fuer
Standardisierung kann und darf sich ausschliesslich nach den Beschluessen
des Standardisierungsausschusses richten.
Der Beschluss des Standardisierungsausschusses vom 6. Dezember 2001 mit der
Massgabe, die Weiterentwicklung der RAK nur noch unter unabdingbar
notwendigen und internationalen Entwicklungen nicht zuwiderlaufenden
Modifikationen zu verfolgen, gilt nach wie vor. Wie allgemein ueblich kann
auch dieser Beschluss weder durch Zuruf noch durch vermutete Zustimmung
aufgehoben oder modifiziert werden, sondern nur durch einen neuen Beschluss
des Standardisierungsausschusses.
Antraege auf Beschlussaenderung, die die Arbeitsstelle fuer Standardisierung
erhalten hat, werden dem Standardisierungsausschuss auf der naechsten
Sitzung am 27. November 2002 vorgelegt.
Der Beschluss vom 6. Dezember 2001 ermoeglicht, an den RAK-WB und den
Sonderregeln der RAK ggf. notwendige Aenderungen vorzunehmen - ein Auftrag
fuer "RAK2" war und ist damit nicht verbunden.
Auf seiner Sitzung am 5. Juni 2002 hat der Standardisierungsausschuss ueber
den modifizierten (d.h. dem Beschluss vom 6. Dezember angepassten)
Projektplanentwurf beraten. Als Kriterium fuer "unabdingbar notwendig" hat
die Arbeitsstelle fuer Standardisierung Folgendes eingestuft:
- schwerwiegende uneinheitliche Regelanwendung
- Luecken im Regelwerk: Fehlende Regelungen, ohne die nicht gearbeitet
werden kann
- bereits vorliegende Beschluesse des Standardisierungsausschusses, die
konform mit dem Grundsatzbeschluss vom 6. Dezember 2001 sind.
Unter Anwendung dieser Kriterien wurden von der Arbeitsstelle fuer
Standardisierung fuer die Laufzeit der DFG-Studie "Umstieg auf
internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" folgende
Arbeitspakete zur Behandlung vorgeschlagen:
- RAK-Musik: Revidierte Fassung der RAK-Musik 97
- RAK-NBM: Empfehlungen fuer Continuing integrating resources
- Regelungen fuer Codes: Liste obligatorischer Codes
- Transliteration und Namensansetzung: Revision und Erweiterung von
RAK-WB-Anlage 5 und 20 gemaess einer zu erstellenden Prioritaetenliste
Die in einem Antrag gewuenschte und beschlossene Weiterarbeit an den 300er-
und 400er-Paragrafen der RAK-WB soll unter Einbeziehung einer
Vereinheitlichung RAK-RSWK und mit Bezug zur DFG-Studie erfolgen. Die
300er-Paragrafen der RAK2-Entwuerfe zu Präfixen und
Verwandtschaftsbezeichnungen sind Gegenstand der veroeffentlichten 4.
RAK-WB-Ergaenzungslieferung geworden. Die Entwuerfe fuer die
Individualisierung konnten nach den Ergebnissen des öffentlichen
Stellungnahmeverfahrens nicht in die Ergänzungslieferung einbezogen werden.
Fuer den Bereich der 400er-Paragrafen zur Ansetzung der Namen von
Koerperschaften liegen keine RAK2-Entwuerfe vor.
Der Standardisierungsausschuss hat keine losgeloesten Einzelstudien
befuerwortet, sondern sich dafuer ausgesprochen, einzelne Fragestellungen
nicht allgemein, sondern im Zusammenhang mit der DFG-Studie zu behandeln.
Das bedeutet nicht, dass die Arbeit sich auf die DFG-Studie reduziert.
"Weiterentwicklung der RAK" kann aber nicht losgeloest betrieben und
betrachtet werden. Die Arbeitsstelle fuer Standardisierung hat
nachdruecklich darauf hingewiesen, dass VOR Formulierungen an einzelnen
Bereichen und Paragrafen zuerst Untersuchungen ueber das angestrebte Ziel
und die Folgen einzelner Aenderungen auf das gesamte Regelwerk stehen
muessen.
Wir sehen entsprechende Unterlagen auch fuer eine Sitzung der Expertengruppe
Formalerschliessung als notwendig an. Sitzungen sind kein Selbstzweck - auch
in den "Sitzungspausen" arbeitet die AfS. Der Appell auf Weiterarbeit und
Einberufung einer Sitzung stoesst bei uns daher auf offene Ohren - ganz ohne
konzeptionelle Vorarbeiten geht es aber nicht.
Noch einmal: es gibt keinen Beschluss und Auftrag des
Standardisierungsausschusses zur Erstellung von "RAK2" (auch wenn dies
verschiedentlich suggeriert wird).
Im uebrigen: Wenn "RAK2" wirklich "fast fertig" waere, wie dies manchmal
behauptet wird, meinen Sie nicht, dass es dann dieses Regelwerk schon
laengst gaebe? Bereits im Zuge der Uebernahme der Standardisierungsarbeit
durch Die Deutsche Bibliothek gab es eine Bestandsaufnahme unter Mitwirkung
an "RAK2" Beteiligter, die deutlich machte, was fuer ein revidiertes
Gesamtregelwerk "RAK2" noch alles fehlte. Darueber hat die Arbeitsstelle
fuer Standardisierung sowohl dem Standardisierungsausschuss berichtet als
auch der interessierten Oeffentlichkeit auf dem Bibliothekartag 2001 in
Bielefeld vorgetragen. (Dieser Beitrag wurde in "Dialog mit Bibliotheken" 13
(2001) 2, S. 10 - 16 veroeffentlicht.)
Mit freundlichen Gruessen
Gudrun Henze
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Gudrun Henze
Die Deutsche Bibliothek
Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main
Arbeitsstelle fuer Standardisierung
Adickesallee 1
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Telefon: +49-69-1525-1485
Telefax: +49-69-1525-1010
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