Liebe INETBIBlerInnen,
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Bleibt noch die leidige, von Hr. Graf angesprochene Sache mit den mehreren
Hrsg., die wegfallen. Der kataloggeschichtliche Ursprung dieses Wegfalls ist
klar. Er ist zwar heute meineserachtens nicht mehr gegeben und mir
persönlich ist es egal, ob ich ein zwei oder drei Hrsg. eintippe. Die
Regelwerke sind aber auf diesem Stand (Zettelkatalog) stehengeblieben, und
Unterhaltsträger und Direktionen wollen gerade heutzutage immer alles sehr
schnell katalogisiert haben. Die Qualität einer Katalogisierung wird daran
gemessen, wie lange man dafür benötigt!?! Bei der möglichen Schaffung eines
Zitierniveaus sollte es auch um die Festlegung der Elemente gehen, die
wegfallen bzw. nicht wegfallen, nicht um Ansetzungsregeln. Aber hier sind ja
die Juristen eine der grössten Gegenerschaften: Man schlägt einen
juristischen Kommentar auf und findet einen "Zitiervorschlag", der dann zu
allem Übel auch noch gerne übernommen wird. Nach diesen Angaben findet man
aber das Werk in keiner Bibliothek.
Was die Untertitel, terminologisch richtig "Zusätze" angeht: das ist die
vorgeschriebene Zeichensetzung zur bibliographischen Beschreibung, die ist
klar und eindeutig. Mit diesem ganzen Wildwuchs, den es da bei unzähligen
privaten Zitierregeln gibt, setzte ich mich nicht auseinander, das führt zu
nichts!
Schönen Gruss
Bernd Martin Rohde
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