[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: AW: Buchumschlagbilder Coverimages
- Date: Tue, 10 Sep 2002 16:58:41 +0200
- From: Klaus Graf <graf _at__ uni-koblenz.de>
- Subject: Re: AW: Buchumschlagbilder Coverimages
IANAL!
Onlinebuechhaendler koennen sich bei der Bewerbung von Buechern auf die
BGH-Entscheidung Parfumflacon berufen, sie beduerfen keiner
Rechteeinraeumung im Einzelfall (abgesehen davon, dass die Verlage ja
ein vitales Interesse daran haben, dass ihre Buecher verkauft werden).
Mehr dazu:
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2001-May/001261.html
Dass dies auf die Bibliotheken uebertragen werden kann, ist eher
zweifelhaft. Bei laenger vergriffenen Buechern stellt sich zudem noch
das auch von Digitalisierungsprojekten wohlbekannte Problem, dass die
Online-Rechte vor ca. 1995 nicht bei den Verlagen, sondern bei den
Illustratoren liegen (damals unbekannte Nutzungsart). Auch eine
Boersenvereinsvereinbarung wuerde diese Unsicherheit nicht ausraeumen.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.