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Re: Tonaufnahme Augsburg
Lieber Herr Skalweit, liebe Kolleginnen und Kollegen,
>Das naechste Mal holen wir uns die Leute
>vom Ersten Deutschen Fernsehen und lassen
>sie drehen ... - Mal so als gedankliche
>Anregung. M.W. reden wir von einer oeffent-
>lichen Veranstaltung.
Auch wieder wahr.
Herr Wilhelm schreibt auf der Augsburger Seite: "Beim Vorsitzenden des
Standardisierungsausschusses wurde am 7. Mai 2002 angefragt, ob einer
Veroeffentlichung gravierende (rechtliche) Hindernisse entgegenstuenden.
Eine Antwort erfolgte nicht; dem am 31. Juli 2002 veroeffentlichten
Protokollentwurf der Sitzung des Standardisierungsausschusses am 5. Juni
2002 ist jedoch zu entnehmen, dass eine Veroeffentlichung abgelehnt wurde.
[Protokoll: "Der Standardisierungsausschuss spricht sich einstimmig gegen
eine Veroeffentlichung der Tonbandaufnahme aus.", Anm. HW] Die komplett
aufbereitete Tondokumentation im MP3-Format kann daher an dieser Stelle
nicht zugaenglich gemacht werden."
'Dagegen sein' und 'verbieten koennen' sind aber nun in der Tat zwei paar
Stiefel; die Aeusserung des STA geht also an der gestellten Frage voellig
vorbei. Kann da vielleicht mal jemand von den Rechtskundigen was dazu
sagen? *Muss* die UB Augsburg ueberhaupt eine Genehmigung vom STA (oder
sonst jemanden) fuer die Veroeffentlichung einholen?
Mit besten Gruessen
Heidrun Wiesenmueller
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Heidrun Wiesenmueller M.A.
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