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Urheberrechtsgesetz



Liebe Inetbibler,

eine Mitarbeiterin eines Kreiskirchenamtes, moechte im Rahmen der
Krankenhausseelsorge eine Biblio- bzw. Phonothek fuer die Patienten
einrichten. Dafuer steht ein dem Andachtsraum benachbarter Raum zur
Verfuegung. Die Buecher kommen vorwiegend aus der
Kirchenkreisbibliothek, AV-Medien wie Hörbuecher und Musik-CD's etc.
sollen moeglichst ueber Spenden finanziert werden.
Unsere wichtigste Frage ist, ob Verwertungsgesellschaften Verguetungen
fuer evtl. Urheber einfordern koennen, bzw. was allgemein hinsichtlich
des Urheberrechtsgesetzes zu beachten ist?
Fuer jede Hilfe schon im Voraus dankend verbleibe ich

Mit freundlichen Gruessen

Ralf Kretschmer

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Landeskirchenarchiv der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen / Bibliothek
Schloßberg 4a
99817 Eisenach
Tel. 03691/881467




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