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Rechtsfrage
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein rechtliches Problem, das eigentlich nach den Nachweisen im KVK
auch andere Bibliotheken haben müssten.
Am 8.7.2002 erhielt ich einen Brief von Herrn xxxxxxxxxxxxx. Herr xxxxxx
hat beim Landgericht Köln ein Urteil erwirkt, dass der Teil A der
Dissertation (xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx) nicht von der
Autorin, sondern von Herrn xxxxxx stammt. Das Urteil wurde vom
Oberlandesgericht Köln und vom Bundesgerichtshof bestätigt.
An die Schilderung des Tatbestandes schließt Herr xxxxxx die Aufforderung
an, dass die besitzenden Bibliotheken den Teil A der Dissertation
vernichten müssten. Er beruft sich hierbei auf Ziffer 3 des Urteils vom LG
Köln, dass die Beklagten (Frau xxxxxxxxxxxx) die sich noch in ihrem Besitz
befindlichen Vervielfältigungsstücke des Werkes vernichten müssten. Seiner
Meinung nach ist auch das Verbreitungsrecht von diesem Urteil betroffen.
Schließlich fordert er eine schriftliche Bestätigung der Vernichtung
innerhalb eines Monats.
Ist die Sachlage wirklich so eindeutig und müssen wir besagten Teil A
vernichten?
MfG
Christian Hänger
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Dr. Christian Haenger
Leiter der Benutzungsabteilung
Universitaetsbibliothek Lueneburg
21335 Lueneburg
email:haenger _at__ uni-lueneburg.de
Tel.: 04131-781114
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