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Re: Dynix: Gegendarstellung
Ich stimme Herrn Schaarwächter zu. Er schrieb:
> - Diese Liste ist in gewisser Weise eine "Oeffentlichkeit", da der
> Teilnehmerkreis nicht beschraenkt ist und im Prinzip jeder daran
> teilnehmen kann. Insbesondere kann ein Autor nicht wissen, wen er
> alles mit seiner Mail erreicht.
>
> - In einer Oeffentlichkeit kann man zwar sagen "Das Produkt xyz
> gefaellt mir nicht, weil ich diese und jede Erfahrung damit gemacht
> habe", man sollte aber nicht sagen "Das Produkt xyz taugt nix".
> Letzteres nicht, weil unbegruendet und nicht als persoenliche Meinung
> gekennzeichnet.
>
> Ich bin fuer eine sehr offene Diskussion. Ich bin auf gar keinen Fall
> fuer aengstliches Zurueckhalten einer Meinung - im Gegenteil, Meinung
> ist das Salz in der Suppe INETBIB.
Außerdem (ebenfalls unqualifiziert, da ich auch rechtlicher Laie bin):
Ich habe gelesen, daß eine Gegendarstellung nur verlangt werden
kann, wenn die anstößige Behauptung in einem Medium wie
Zeitung/Zeitschrift oder Rundfunk/Fernsehen aufgestellt wurde,
denn da hat man als 'Geschädigter' sonst keine Möglichkeit des
Widerspruchs. In den Diskussionsgruppen im Internet ist das nicht
so, es wurde sogar angezweifelt, daß man eine Gegendarstellung
für eine Behauptung auf einer Webseite bringen muß (wiewohl man
das Entfernen einer falschen Behauptung wohl verlangen kann).
Denn im Netz kann jeder sein Maul aufreißen und sollte es auch tun,
wenn ihm etwas nicht paßt.
Viele Grüße (die jetzt aber qualifiziert!)
Dierk Höppner
Universitaetsbibliothek
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Germany
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E-Mail: d.hoeppner _at__ tu-bs.de
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