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Stellungnahme Regelwerksumstieg
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei übersende ich Ihnen die Stellungsnahme der
Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen
(AjBD)
Arbeitsgemeinschaft katholisch-theologischer Bibliotheken (AKThB)
Arbeitsgemeinschaft der Kunst- und Museumsbibliotheken (AKMB)
Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken (APBB)
Verband kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der
Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche
(AABevK)
zu dem vom Standardisierungsausschuss bei der Deutschen Bibliothek geplanten
Umstieg auf internationale Regelwerke.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen ab dem 13. Mai zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Kaestner
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Stellungnahme zu dem Beschluss des Standardisierungsausschusses bei der
Deutschen Bibliothek, einen Umstieg von den deutschen auf internationale
Regelwerke und Formate (AACR und MARC) anzustreben
Die unterzeichneten Arbeitsgemeinschaften zeigen sich besonders besorgt über
die Art einer derartigen Entscheidungsfindung, die Aufgabenstellungen der
verschiedenen Bibliothekstypen nicht einbezieht, die Interessen der
Spezialbibliotheken nicht berücksichtigt, keine ergebnisoffene Diskussion
führt und die Bibliotheken vor vollendete Tatsachen stellt.
Eine zukunftsfähige Weiterentwicklung eines Katalogisierungsregelwerk müsste
nicht nur auf das Retrieval in Online-Katalogen und
Dokumentenmanagment-Systemen abheben, Schnittstellen zu weitergehenden
Erschließungsformen, Objekten und digitalen Dokumenten enthalten, sondern
auch die Einbettung von Metadaten in nichtbibliothekarische Standards
ermöglichen.
Der geplante Umstieg von RAK auf AACR entspricht nicht diesen Anforderungen.
Er träfe unsere Spezialbibliotheken in unterschiedlicher Weise:
- Etliche kleinere Spezialbibliotheken sind immer noch damit
beschäftigt, ihre Kataloge in Online-Kataloge zu transferieren und zumindest
die Daten ihrer Spezialbestände retrospektiv zu erfassen. Sie würden mitten
im Umstellungsprozess entscheidend behindert.
- Andere Bibliotheken sind mit der Ergänzung der
Online-Kataloge um Sekundärinformationen und Value-Added-Information,
Digitalisierung von Dokumenten und ihre Einbettung dieser Dokumente in
Workflow- oder Wissensmanagmentanwendungen der sie tragenden Institution
beschäftigt. Bei diesen neuen Herausforderungen gibt das avisierte Regelwerk
keine Hilfestellung.
- Wiederum andere Bibliotheken stehen im laufenden Betrieb vor
Herausforderungen im Kontext der neuen Verwaltungssteuerung, der Erweiterung
der Informationsvermittlung, der Integrierung der Medienbestände in
Intranet- und Internetstrukturen, und veränderten Organisationsstrukturen
der Trägerinstitution. Gerade personell mit dem allernötigsten ausgestattet,
haben sie weder die Sachmittel noch die personellen Möglichkeiten, ihre
Arbeit auf eine allgemeine Regelwerksumstellung, wie sie mit dem Wechsel von
RAK zu AACR avisiert ist, die weder ihre Sacharbeit noch ihre Dienstleistung
effizienter macht, zu konzentrieren.
Aus Sicht unserer Arbeitsgemeinschaften ist die weltweite Vereinheitlichung
bibliothekarischer Standards nur dann wissenschaftspolitisch vertretbar und
bibliothekarisch wünschbar, wenn die regionalen und fachlichen
Differenzierungen nicht verloren gehen, die für die Optimierung der
Dienstleistungen unserer Spezialbibliotheken unabdingbar sind.
Eine Regelwerksumstellung produziert Kosten und bindet Kapazitäten, die für
andere Zwecke dringend benötigt werden. Da für unsere Spezialbibliotheken
die Katalogisierung nur eine untergeordnete, rein funktionale Aufgabe ist,
die Arbeitskraft hingegen auf die wesentlichen Aufgaben konzentriert werden
muss, die unsere Spezialbibliotheken ausmachen (vor allem die zeit- und
arbeitsplatznahe Informationsbereitstellung, Informationsvermittlung bis hin
zu persönlichen Beratungsgesprächen), ist zusätzlicher Aufwand auf diesem
Gebiet besonders kritisch zu würdigen. Er ist gegenüber unseren
Bibliotheksträgern nur dann zu rechtfertigen, wenn dem ein entsprechender
Nutzen gegenübersteht. Dies ist aus unserer Sicht weder für unsere
Bibliotheken noch für deren Benutzer der Fall.
Da die institutionellen Träger unserer Spezialbibliotheken angesichts des
fehlenden Nutzens kaum von Sonderaufwendungen finanzieller oder personeller
Art zu überzeugen sein werden, ist davon ausgehen, dass mit der in dieser
Form vorgesehenen Regelwerksumstellung bei einer großen Zahl der
Spezialbibliotheken keine Umstellung erfolgen wird und somit in Zukunft die
gerade sehr mühsam erreichte und weitgehende einheitliche Anwendung von
Katalogisierungsregeln nicht mehr existieren wird.
Wir appellieren daher an die Beteiligten, den Umstieg auf AACR
zurückzustellen und die Regelwerksarbeit zukunftsorientiert an oben
skizzierten Anforderungen bibliothekarischer Praxis zu orientieren, dabei
die Bedürfnisse der Spezialbibliotheken einzubeziehen und die Frage der
Implementation von Regelwerksänderungen besonders sorgfältig zu bedenken.
Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen
(AjBD)
Arbeitsgemeinschaft katholisch-theologischer Bibliotheken (AKThB)
Arbeitsgemeinschaft der Kunst- und Museumsbibliotheken (AKMB)
Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken (APBB)
Verband kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der
Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche
(AABevK)
Anlässlich eines Arbeitstreffens am 10.4.2002 in Augsburg haben die
Vorstände der Arbeitsgemeinschaften, die insgesamt ca. 1300
Spezialbibliotheken in Deutschland vertreten, diese Resolution zur geplanten
Umstellung von RAK auf AACR verabschiedet.
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Dr. Jürgen Kaestner
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und
Behördenbibliotheken (APBB)
Kanzlei des Hessischen Landtags
Referatsleiter Archiv, Bibliothek, Dokumentation
Tel.: 0611/ 350 380
Fax: 0611/ 350 379
e-Mail: J.Kaestner _at__ ltg.hessen.de
www.landtag.hessen.de: Zugang zum Landtagsinformationssystem über die
Menüpunkte Datenbanken, Dokumentenarchiv, Elektronische Bibliothek
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Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.