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Entgegnung Der Deutschen Bibliothek Rahmenvereinbarung Netzpublik ationen



Entgegnung Der Deutschen Bibliothek zur Erklaerung der IuK zur
Rahmenvereinbarung zur freiwilligen Ablieferung von Netzpublikationen zum
Zwecke der Verzeichnung und Archivierung zwischen Der Deutschen Bibliothek
und dem Boersenverein des Deutschen Buchhandels e. V.

Eintritt in das Informationszeitalter

Das Gesetz bezeichnet Die Deutsche Bibliothek als *die zentrale
Archivbibliothek und das nationalbibliographische Zentrum der Bundesrepublik
Deutschland* und nennt als Aufgaben, die ab 1913 verlegten ... Druckwerke
... zu sammeln, zu inventarisieren und bibliographisch zu verzeichnen, ...
Die Bestaende stehen an Ort und Stelle ... der Allgemeinheit zur
Verfuegung.* Um ihre gesetzlichen Aufgaben den technischen Entwicklungen
entsprechend zu erfuellen, strebt Die Deutsche Bibliothek eine
Gesetzesnovellierung an, die auch netzbasierte Publikationen
beruecksichtigt. Bis dies geschehen ist, kann sie nur auf freiwilliger Basis
ihr Aufgabenspektrum ausdehnen. In diesem Kontext ist ihr Engagement im
Bereich DissOnline zu sehen - ebenso aber die Rahmenvereinbarung
Netzpublikationen zwischen Der Deutschen Bibliothek und dem Boersenverein
des Deutschen Buchhandels vom 28. Februar 2002.

Diese in der Erklaerung der IuK-Initiative angeprangerte Rahmenvereinbarung
ist nicht, wie es dort heisst,  der *Abschied vom Informationszeitalter*
sondern vielmehr der seit langem erstrebte Beginn fuer das Segment der
netzbasierten Verlagspublikationen in Der Deutschen Bibliothek.
Netzpublikationen muessen derzeit nicht als Pflichtexemplare abgeliefert
werden. Die Rahmenvereinbarung dient interimistisch zur Arbeitserleichterung
für diejenigen Boersenvereinsmitglieder, die, wie der Springer-Verlag
(Heidelberg, Berlin), bereits heute auf freiwilliger Basis ihre
Netzpublikationen zu Verzeichnungs- und Archivierungszwecken an Die Deutsche
Bibliothek abliefern wollen.

Der Deutschen Bibliothek hilft die Rahmenvereinbarung, mit den freiwillig
abgelieferten Netzpublikationen Routineerfahrungen im Umgang mit den Medien
und den in Zukunft voraussichtlich Ablieferungspflichtigen zu gewinnen und
Systeme zur Verwaltung und vor allem zur Langzeitarchivierung dieser
Publikationen aufzubauen.

Wissenschaftsfreundlich

Damit ist Die Deutsche Bibliothek eine der wenigen Institutionen, die in
vorbildlicher Weise ein System der dauerhaften Versorgung von Forschung und
Lehre mit Referenz- und Arbeitsmaterial aufbauen. Dass sie den gesetzlichen
Aufgaben der Sammlung, Verzeichnung, Archivierung und Vor-Ort-Nutzung die
höchste Priorität gibt und geben muss, ist zwar aus ihrer eigenen Sicht wie
auch verständlicherweise der der IuK-Initiative für den heutigen Nutzer
bedauerlich, sichert aber die dauerhafte Nutzbarkeit. Dies als
wissenschaftsfeindlich zu bewerten verkennt Auftrag, Aufwand und Ziel der
Bemühungen um die Sicherung auch des elektronischen Kulturerbes und greift
deutlich zu kurz.

Verkannt wird in der Erklaerung auch, dass es das Ziel Der Deutschen
Bibliothek ist, ueberall dort, wo es ihr rechtlich moeglich ist, als Portal
für einen unbegrenzten Informationszugang zu dienen. Dies gilt z. B. fuer
den Bereich der Elektronischen Dissertationen, aber ebenso für alle anderen
Publikationen, deren Rechteinhaber uns das Einverstaendnis zur Oeffnung des
unbegrenzten weltweiten Zugriffs auf das archivierte Exemplar erteilen.
Selbstverstaendlich treten wir für einen uneingeschraenkten
Informationszugang ein.

Gerade aber im Umgang mit den durch die Rahmenvereinbarung abgedeckten
Verlagspublikationen stehen diesem Ziel in seiner weitestgehenden Auslegung
die legitimen wirtschaftlichen Interessen der Autoren und der Verleger
entgegen, mit einem kostenfreien Zugang würden Urheber- und Leistungsrechte
gefaehrdet, die international geschuetzt sind. Wir sind sehr froh, dass es
gelungen ist, die Bedenken der Verlegerseite, dass eine Ablieferung eine
Gefaehrdung ihrer Rechte nach sich ziehen koennte, so weit ausgeraeumt zu
haben, dass der Boersenverein des Deutschen Buchhandels dieser Vereinbarung
zur Erprobung des gesamten Verfahrens zugestimmt hat.

Gerade fuer die Wissenschaft muss es als Fortschritt anerkannt werden, dass
es Der Deutschen Bibliothek nun auch fuer netzbasierte Verlagspublikationen
gelungen ist, die Sammlung, Verzeichnung und Langzeitarchivierung mit dem
Ziel der dauerhaften Nutzbarkeit zu ermoeglichen. Die Deutsche Bibliothek
ist selbstverstaendlich darueber hinaus sehr interessiert an Modellen der
Zugangsregelung und engagiert sich im Rahmen ihrer Aufgaben und im Rahmen
der gesetzlichen Moeglichkeiten für eine moeglichst freizuegige Nutzbarkeit
ihrer Sammlungen. Der Unterschied im extremsten Fall zwischen *frei und
kostenlos verfügbar!* und *nur in den Raeumen der Bibliothek verfuegbar* ist
technisch gesehen mit dem Umlegen eines Schalters vergleichbar; fuer unser
Speichersystem sind es zwei von voraussichtlich vielen Zustaenden, in denen
eine Netzpublikation vorgehalten wird. So trivial das *Umlegen des
Schalters* technisch ist, so weitreichend ist es unter rechtlichen Aspekten.
Daher gibt es derzeit auch keine Einrichtung, die mehr bieten koennte, als
es Die Deutsche Bibliothek innerhalb der so kritisierten Rahmenvereinbarung
zulaesst.


Offene Standards

Die Deutsche Bibliothek engagiert sich fuer die Entfaltung und Verbreitung
leistungsfaehiger offener Standards. Einer moeglichst grossen
Interoperabilitaet misst sie einen hohen Stellenwert bei. Sie teilt damit
das Ziel der IuK, sieht sich aber auf dem Weg dahin mit der Realitaet des
Tagesgeschaefts konfrontiert. Tagtaeglich vor die Entscheidung gestellt,
Medien, die nur proprietaeren Standards genuegen, abzulehnen oder sie trotz
anderer Zielsetzung dennoch zu sammeln, zu verzeichnen, zu archivieren und
dauerhaft verfuegbar zu machen, entscheidet sie sich pragmatisch. Dem
idealen Ziel offener Standards ist sie dennoch im hoechsten Maße
verpflichtet.


Fazit

Die Deutsche Bibliothek wird, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag auch im
Informationszeitalter erfuellen kann, auch weiterhin den eingeschlagenen Weg
eines pragmatischen Umgangs mit Netzpublikationen gehen und sich dabei
unvermeidlicherweise zwischen den Wuenschen der Nutzer einerseits und den
gesetzlichen und technischen Realitaeten andererseits bewegen muessen. 

Sie wird darueber hinaus nicht nachlassen, sich fuer offene Standards und
einen ungehinderten Zugang zu Informationen für jedermann zu engagieren.
Damit will sie sowohl der Wissenschaft als auch dem Bürger einer offenen,
demokratischen Informationsgesellschaft gleichermassen dienen. Hinsichtlich
der Ziele unterscheidet sie sich damit nicht von denen der IuK-Initiative -
der Unterschied liegt in den durch den gesetzlichen Auftrag vorgegebenen
Wegen.

Die Deutsche Bibliothek bietet der IuK-Initiative - auch weiterhin - an,
gemeinsam diese Ziele zu verfolgen, fordert aber Verstaendnis, Toleranz und
Akzeptanz für Pragmatismus und Realismus auf dem Wege dorthin.


Dr. Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin Die Deutsche Bibliothek


(Dieser Text wird in Kuerze auch unter www.ddb.de zur Verfuegung stehen.)

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Susann Solberg
Assistentin der Generaldirektorin, Oeffentlichkeitsarbeit
Die Deutsche Bibliothek
Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main
Adickesallee 1
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Telefon: +49-69-1525-1001
Telefax: +49-69-1525-1010
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