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Re: Oeffentlicher Dienst (war: Fernleihschein)



H. Marloth schrieb:
|     ...buchhaendler sind keine beamte ...
Dies ist sicher richtig.

In Ihrer Vorstellung betreiben nur _Beamte_ die Fernleihe, 
schaffen Subito und andere Fernleihregelungen ?

Uebergreifende Aktivitaeten wie der Fernleihverkehr 
basieren auf dem _Konsens_ von vielen voellig unabhaengigen 
Entscheidungstraegern. Wenn es schon kein Wunder ist, dann zeugt das
doch von weitgehender Einsicht in Nutzen und Notwendigkeit.
Schon ein Blick in das Sigelverzeichnis (ISBN 3-87068-475-5)
zeigt, dass es eine ganze Menge nicht-oeffentlicher Teilnehmer
am Fernleihverkehr gibt (Bibliotheken von AGs, GmbHs,
der Kirchen, von eingetragenen Vereinen, Stiftungen u.v.a.m.),
die mit Sicherheit von Angestellten betrieben werden.

Und auch im oeffentlichen Dienst sieht die Wirklichkeit anders aus:
In den meisten Bibliotheken oeffentlicher Traeger 
sind etwa die Haelfte Beamte und und die Haelfte Angestellte,
mit der Tendenz zu mehr Angestellten als Beamten.

Alle Kolleginnen und Kollegen tun ihre Arbeit 
grundsaetzlich gleich gut, ganz egal nach welchen Spielregeln 
da jemand sein Geld fuer die geleistete Arbeit bekommt.

Gruesse,

hbk :-)
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                                               bork _at__ plb.de



P.S.
Ich meine, dass diese Diskussion nicht in diese Liste gehoert,
aber ich meine auch, dass man derlei Anmerkungen 
nicht ganz unwidersprochen stehen lassen darf.




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