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Elektronische Dissertationen
Liebe Liste!
In einem Workshop zu rechtlichen Fragen (Maerz 1997)
http://www.educat.hu-berlin.de/diss_online/recht.html
fuehrt Harald Mueller unter anderem aus:
"Nach Auffassung der Hochschulen kann es nicht ihre Aufgabe sein,
entsprechend den durch das Bundesverfassungsgericht bestätigten
gesetzlichen Grundsätzen für
eine Archivierung von Werken auf Dauer zum Wohle künftiger Generationen
für eine unbegrenzte Speicherung und Anbietung elektronischer
Dissertationen zu
sorgen. Hierfür ist ihrer Meinung nach der Staat mit seinen jeweiligen
Pflichtexemplarbibliotheken (Deutsche Bibliothek ua.) gefordert."
Diese aeusserst bedenkliche Aeusserung wirft die Frage auf, was von den
ganzen euphorischen Projekten in diesem Bereich und dem forcierten
Ausbau der als "Eldorado" (Dortmund) kuenftiger Forscher konzipierten
E-Publikationstaetigkeit zu halten ist, wenn der Schwarze Peter der
dauerhaften Archivierung an die ueberlasteten
Pflichtexemplarbibliotheken weitergeschoben wird. Da kann es dann sein,
dass die Hochschulbibliothek einen Text loescht, aber weder die
Pflichtexemplarbibliothek des Landes noch die DB ihn aufnehmen will -
beispielsweise weil es sich um eine Diplomarbeit handelt und solche
Arbeiten auch auf dem Papier (gemaess Pflichtstueckverordnung) nicht zum
Sammelauftrag der DB (und der Pflichtexemplarbibliotheken) gehoeren.
Also Pustekuchen!
Freundliche Gruesse
Klaus Graf
graf _at__ uni-koblenz.de
http://www.uni-koblenz.de/~graf/
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.