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Praesenznutzung von Disketten
Eine Frage aus Bielefeld:
wie verfahren Sie an Ihren Bibliotheken mit Disketten, die
lauffaehige Programme enthalten und somit nach der Selbst-
verpflichtungserklaerung der Deutschen Bibliotheksverbaende zum
Verleihrecht fuer Computersoftware vom 5. Mai 1994 nicht ausgeliehen
und nicht unerlaubt kopiert werden duerfen.?
In welcher Weise werden diese Disketten bereitgestellt und personell
betreut?
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.