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Re: "Beuntzungsordnung" fuer Internetbenutzung
Moin aus Hamburg,
Am 2 Jul 97 hat JANKE geschrieben:
> diese Fragen war zwar schon oefter auf der Liste, aber vielleicht gibt es
> neue Erkenntnisse, und wir sind momentan dabei, den Internet-Zugriff an
> Bibliotheksrechnern im Benutzungsbereich instituts-oeffentlich zu machen.
>
> Dazu brauchen wir eine unbuerokratische "Verfahrensordnung", die die
> Interessenten vorher durch Unterschrift anerkennen sollen, z.B. keine
> E-Mail zu senden usw.
>
> 1) WELCHE ERFAHRUNGEN GIBT ES DAMIT
...
nach meiner Einschaetzung koennte sich folgendes bewaehren:
- der Benutzer darf eine halbe Stunde am Internetarbeitsplatz
arbeiten.
- zu jeder vollen bzw. ganzen Stunde ist Wechsel, es sein denn,
dass niemand anderes an den Arbeitsplatz moechte.
Einschaenkungen hinsichtlich der Nutzung von Programmen sehe ich
als schwierig an. Netscape-Mail z.B. kann verhindert werden doch
einen Zugang via Telnet auf einen Mailserver ist unter Netscape
moeglich - es sei denn, es ist kein Telnet im Hintergrund
installiert.
Mir ist wichtig, dass der PC einwandfrei und betriebssicher
laeuft und ein Benutzer nicht durch irgendwelche Hintertueren
versucht, doch an "sein" Programm zu kommen - da habe ich
hinscitlich E-Mail schon tolle Sachen erlebt. Und ich moechte
nicht meine Zeit damit verbringen, die Benutzer immer im Auge
haben zu muessen und mit ihnen zu diskutieren, ob ihre aktuelle
Aktion noch mit der Benutzerordnung konform ist.
Manch Einer mag einwenden, dass Bibliotheken ja auch nicht das
Telefon den Benutzern zur Verfuegung stellen, warum dann aber
E-Mail. Wobei ich hier schon sehe, dass z.B. ein Benutzer
Rechercheergebnisse per E-Mail an seine eigene Adresse schicken
kann, um diese dann weiterzubearbeiten - das waere auch fuer die
Bibliothek ressoucenschonend (weniger Druckerpatronen und
Papier).
Wo ich meine Schwierigkeiten mit habe ist das Chatten, wobei
selbst da findige BenutzerInnen einwenden moegen, dass sie gerade
"hochwissenschaftliche Diskussionen" fuehren.
Um abschliessend das Stichwort "unbuerokratische
"Verfahrensordnung"" aufzugreifen:
- sichtbarer Hinweis:
"Wechsel zu jeder vollen und halben Stunde"
- und es bleibt dem Benutzer ueberlassen, wie er die ihm zu
Verfuegung stehende Zeit - im Rahmen rechtlicher Bestimmungen -
nutzt.
Gruss aus Hamburg
- mit internetfreiem Biergarten heute abend wird wohl nichts
Michael Koehn \'/
( _at__ _at__ )
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Michael Koehn, Student des Bibliothekswesens
studentische Hilfskraft im Arbeitsbereich
Bibliotheksinformations- und -kommunikationsdienste
Universitaet Hamburg Tel.: (+40) 4123.4137
Regionales Rechenzentrum Fax: (+40) 4123.3284
E-Mail: mkoehn _at__ rrz.uni-hamburg.de
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