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Re: "Beuntzungsordnung" fuer Internetbenutzung



Moin aus Hamburg,

Am  2 Jul 97 hat JANKE geschrieben:

> diese Fragen war zwar schon oefter auf der Liste, aber vielleicht gibt es
> neue Erkenntnisse, und wir sind momentan dabei, den Internet-Zugriff an
> Bibliotheksrechnern im Benutzungsbereich instituts-oeffentlich zu machen.
> 
> Dazu brauchen wir eine unbuerokratische "Verfahrensordnung", die die
> Interessenten vorher durch Unterschrift anerkennen sollen, z.B. keine
> E-Mail zu senden usw. 
> 
> 1) WELCHE ERFAHRUNGEN GIBT ES DAMIT

...

nach meiner Einschaetzung koennte sich folgendes bewaehren:

- der Benutzer darf eine halbe Stunde am Internetarbeitsplatz 
  arbeiten.
- zu jeder vollen bzw. ganzen Stunde ist Wechsel, es sein denn, 
  dass niemand anderes an den Arbeitsplatz moechte.

Einschaenkungen hinsichtlich der Nutzung von Programmen sehe ich 
als schwierig an. Netscape-Mail z.B. kann verhindert werden doch 
einen Zugang via Telnet auf einen Mailserver ist unter Netscape 
moeglich - es sei denn, es ist kein Telnet im Hintergrund 
installiert.

Mir ist wichtig, dass der PC einwandfrei und betriebssicher 
laeuft und ein Benutzer nicht durch irgendwelche Hintertueren 
versucht, doch an "sein" Programm zu kommen - da habe ich 
hinscitlich E-Mail schon tolle Sachen erlebt. Und ich moechte 
nicht meine Zeit damit verbringen, die Benutzer immer im Auge 
haben zu muessen und mit ihnen zu diskutieren, ob ihre aktuelle 
Aktion noch mit der Benutzerordnung konform ist.

Manch Einer mag einwenden, dass Bibliotheken ja auch nicht das 
Telefon den Benutzern zur Verfuegung stellen, warum dann aber 
E-Mail. Wobei ich hier schon sehe, dass z.B. ein Benutzer 
Rechercheergebnisse per E-Mail an seine eigene Adresse schicken 
kann, um diese dann weiterzubearbeiten - das waere auch fuer die 
Bibliothek ressoucenschonend (weniger Druckerpatronen und 
Papier).

Wo ich meine Schwierigkeiten mit habe ist das Chatten, wobei 
selbst da findige BenutzerInnen einwenden moegen, dass sie gerade 
"hochwissenschaftliche Diskussionen" fuehren.

Um abschliessend das Stichwort "unbuerokratische 
"Verfahrensordnung"" aufzugreifen:
- sichtbarer Hinweis:
 "Wechsel zu jeder vollen und halben Stunde"

- und es bleibt dem Benutzer ueberlassen, wie er die ihm zu 
Verfuegung stehende Zeit - im Rahmen rechtlicher Bestimmungen - 
nutzt.

Gruss aus Hamburg
 - mit internetfreiem Biergarten heute abend wird wohl nichts


Michael Koehn           \'/
                       ( _at__   _at__ )
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Michael Koehn, Student des Bibliothekswesens
studentische Hilfskraft im Arbeitsbereich
Bibliotheksinformations- und -kommunikationsdienste
Universitaet Hamburg                Tel.: (+40) 4123.4137
Regionales Rechenzentrum            Fax:  (+40) 4123.3284
E-Mail: mkoehn _at__ rrz.uni-hamburg.de
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