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Service für blinde Bibliotheksnutzer
Hallo Listenteilnehmer: Kann hier jemand helfen?
Da ich auf die beiliegende mail von Herrn Spiess leider
nicht zufriedenstellend antworten kann, schicke ich
sie an Liste. Evtl. kann jemand helfen.
Anworten bitte direkt an Herrn Spiess, gegeb. auch an
mich (ich werde sie weiterleiten)
MfG Thomas Dierig
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Bibliotheksservice-Zentrum 97/082
Suedwestdeutscher Bibliotheksverbund
Fritz-Arnold-Str. 4a
D-78467 Konstanz
Phone: ++49 +7531 88-2555 (Sekretariat: ... 88-2929)
Fax: ++49 +7531 88-3703
E-Mail: thomas.dierig _at__ bsz-bw.de
http://www.swbv.uni-konstanz.de/
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Gerhard Spiess wrote:
>
> Liebe Herr Dierig,
> angeregt durch Ihre CaroLine-pages wollt eich in folgender Frage Ihren Rat
> erbitten:
> An der juristischen Fakultät in Konstanz haben wir seit 2 Semestern einen
> blinden Studierenden. Die im Studium benötigten Texte könnne Blind sich
> erschliessen, indem sie sich die Texte vorlesen lassen (was für
> wissenschaftliches Arbeiten aber sehr mühsam ist - man muss ja auch am Text
> arbeiten, nachblättern.. können) oder indem sie digitalisierte Texte
> mithilfe einer Braille-(Punktschrift-)Zeile an einem PC oder Laptop lesen.
> Soweit Gesetzestexte (des Bundesrechts) und Gerichtsentscheiudngen in
> Rechtsdatenbanken (juris) verfügbar sind, können wir diese als Datei
> verfügbar machen.
> Probleme haben wir mit Texten (z.B.: baden-württembergisches Landesrecht;
> Lehrbücher und Aufsätze in Fachzeitrschriften), die nicht in
> maschinenlesbarer Form vorhanden sind. Sie müssten jeweils entweder
> eingescannt (und - wegegn der Fehlerrate - unbedingt durchkorrigiert)
> werden; hier wäre es dann aber sehr sinnvoll, wenn ein einmal gescannter
> Text auch anderen blinden Bibliotheksnutzern örtlich und überörtlich
> verfügbar gemacht werden könnte (durch eine Bibliothek maschinenlesbarer
> Texte). Denkbar wäre auch, Autoren und Verlage für den Gedanken zu
> gewinnen, die Texte, die ja im Regelfall zunächst als Datei vorliegen, für
> diesen Zweck zur Verfügung zu stellen (aus Verlagssicht wird man dabei
> sicher auf eine Zugangsbegrenzung auf die Gruppe der blinden Nutzer Wert
> legen).
> Meine Frage:
> 1. Ist Ihnen aus der Bibliotheksszene eine solche Initiative bekannt, oder
> sehen Sie Möglichkeiten, in der Bibliotheksszene zu recherchieren, ob es
> solche Initiativen gibt?
> 2. Halten Sie es für denkbar, eine solche Initiative ins Leben zu rufen?
> 3. Wäre es denkbar, in den Web-Seiten eine Service für die Gruppe der
> blinden Bibliotheksnutzer einzurichten, der maschinenlesbare Texte nach
> Fachgebieten nachweist? (oder gibt es das schon?)
> Mit feundlichem Gruss
>
> Gerhard Spiess <gerhard.spiess _at__ uni-konstanz.de>
> Universitaet Konstanz - Juristische Fakultaet
> University of Constance, Germany - Law Faculty
> Postf. (P.O.Box) 5560 D 119 - D 78457 Konstanz
> Phone:(+49)/(0)7531 882965 Fax:(0)7531 884540
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