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Re: Zukunft des Bibliothekars



H. Marloth schreibt:

, sondern
> angestellte der jeweiligen hochschule/diensstelle - mit probezeit
> und der moeglichkeit der kuendigung bei ungenuegenden leistungen.
> damit entfallen die an den beamtenstatus gekoppelten bisherigen
> laufbahnen zug um zug.

H. Marloth bezieht sich in seinen Äußerungen ganz eindeutig NICHT auf
die Situation in Deutschland. Der Kommission für Rechtsfragen des VDB
liegen zahlreiche Urteile deutscher Gerichte vor, die unzweifelhaft
beweisen:
1. Beamtete Bibliothekare sind mehrfach schon (aus welchen Gründen
auch immer) von ihren Aufgaben entbunden worden.
2. Angestellte (BAT) Bibliothekare haben sich erfolgreich vor Gericht
gegen Kündigungen gewehrt.

Die Worte von H. Marloth sing gerade wegen ihrer Pauschalität
schlichtweg falsch.

MfG

Harald Müller

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