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Urheberrecht
Hallo Inetbib,
ich habe eine Frage, die vielleicht schon diskutiert und geklaert wurde,
dann waere die Antwort an mir jedenfalls voruebergezogen.
Uns hat sich die Frage gestellt, ob es urheberrechtlich zulaessig ist,
z.B. amtliche Druckschriften, die man sich aus dem Internet
herrunterladen kann als Bibliotheksbestand zur Benutzung freizugeben.
Ich beziehe mich dabei auf solche Schriften, die auch sonst von den
entsprechenden Institutionen kostenlos zur Verfuegung gestellt werden.
Mit freundlichen Gruessen
Pamela Debatin
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Alice-Salomon-Fachhochschule f?r Sozialarbeit und Sozialpaedagogik
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