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Re: Zugangskontrolle



> > > > Aus Gruenden der Datensicherheit plant das Rechenzentrum, die Nutzung
> > > > des Internets von den Katalog-PCs aus von einer persoenlichen
> > > > Identifikation abhaengig zu machen. ...
> > > > *wer zu welchem Zeitpunkt an welchem Rechner gearbeitet hat.*
> Wer eingeloggt ist, muss nicht unbedingt auch am und mit dem PC arbeiten,
> genauso wenig wie jemand, der acht Stunden am Arbeitsplatz anwesend nicht
> unbedingt auch acht Stunden arbeitet...
> Klaus Junkes-Kirchen

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die erste Mail richtig verstanden habe. 
M.E. geht es dabei um die Internet-Nutzung der BENUTZER und nicht der 
Mitarbeiter. Ohne jetzt genau nachgesehen zu haben, koennte man u.U. das 
Telekommunikationsgesetz so auslegen, dass wir (die Bibliothek) als 
Service-Provider dafuer VERANTWORTLICH sind, nachweisen zu koennen, wer 
wann wo als BENUTZER gearbeitet hat. 
Ein ganz anderes Thema ist sicher die Kontrolle der Mitarbeiter. 
Allerdings gibt es auch dort, sofern die Personen sich an irgendeinem 
Server einloggen (NT, Netware, etc.) Logdateien, aus denen man 
nachvollziehen KANN, wer wann, wo angemeldet war. Nicht ohne weiteres 
allerdings, WAS er gemacht hat.

Gruesse (Schnupfenwetter),
Michael Schaarwaechter 
--
                 Michael.Schaarwaechter _at__ ub.uni-dortmund.de
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