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Re: Bibliotheke in Deutschland
Hier noch ein paar Hinweise von mir:
>> Ich wuerde gern Nachrichten von Dt. bekommen, aber die Bibliothek bei
>> der Univ.Oklahoma hat nur der Spiegel. Weisst jemand, ob andere Zeitschriften
>> "on-line" sind? Oder wenn jemand mich Namen oder Titeln schreiben koennte,
>> dann kann ich versuchen, sie in den anderen Unis hier in dieser Gegend zu
>> finden.
Dazu habe ich eine URL direkt geschickt, die hoffentlich angekommen
ist. Ein deutscher Stammtisch (sic!) von jungen Leuten in Chicago,
die alle erreichbaren Zeitschriften, Radio- und Fernsehsender aus
Deutschland perfekt zusammengestellt haben.
>> Es gibt auch viele BUZZ words, neue Ausdruecke aus der Literatur in
>> den USA.
Herr Mittrowann hat gesagt, es spielt keine grosse Rolle, und
>> hier in Bibliotheke auch nicht, aber sehr populaer in grosse Geschaefte.)
Das ist wohl richtig. Kommt aber moeglicherweise in der Zukunft. Ich
kenne nur einen Aufsatz: Lapp / Neubauer: Qualitaetsmanagement als
Aufgabe von Bibliotheken. In: Nachrichten fuer Dokumentation. 45.1994.
Heft 5, Seite 263 ff. Falls Sie ihn nicht bekommen koennen, mailen Sie
mich direkt an.
K. Doehmer schrieb dazu:
>4. Ueber "Mitbestimmung" (= technical term)
>
>Mitbestimmung gibt es nicht nur in der Industrie (wahrscheinlich
>meinen Sie die "Montan-Mitbestimmung" fuer die Schwerindustrie). In
>der Industrie und im oeffentlichen Dienst (in Deutschland sind
>auch die Beschaeftigten der Universitaet - Professoren, Lecturers,
>Bibliothekare und Verwaltungsleute - civil servants) gibt es die
>gesetzlich geregelte Mitbestimmung durch Betriebsraete (in der
>Industrie) oder Personalraete (im oeffentlichen Dienst); das sind
>Gremien (bords), die in bestimmten Angelegenheiten von der Firmen-
>oder Behoerdenleitung konsultiert werden m u e s s e n . An der
>Universitaet sind nur die Professoren oder ihnen gleichgestellte
>Staff-Mitglieder durch kein vergleichbares Gremium vertreten. Die
>Bibliotheksbeschaeftigen aber auf jeden Fall.
Kleine Ergaenzung:
Die Mitbestimmung im Oeffentlichen Dienst in D. ist nach Arbeitgebern
geregelt:
Bundesbehoerden haben das Bundespersonalvertretungsgesetz.
Landesbehoerden haben fuer jedes Bundesland ein eigenes
Landespersonalvertretungsgesetz.
Kommunale Behoerden unterliegen dem jeweiligen
Personalvertretungsgesetz des Bundeslandes, dem sie angehoeren.
Die Mitbestimmungsrechte der Personalraete sind entsprechend
unterschiedlich.
Die Bibliotheksbeschaeftigten haben in der Regel keinen eigenen
Personalrat, sondern werden durch den Personalrat der Universitaet
oder der Stadt mitvertreten.
Dipl.-Bibl. Barbara Jedwabski
Barbara.Jedwabski _at__ ub.uni-dortmund.de
Universitaetsbibliothek Dortmund / Fort- und Weiterbildung
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